Das BTHG: Grundlagen und Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe

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Das BTHG: Grundlagen und Auswirkungen auf die Eingliederungshilfe

Referent: Björn Klomp

1 Unterrichtsstunde

Durch die Verabschiedung und Umsetzung des BTHG wird die Eingliederungshilfe grundlegend neu strukturiert.
Es handelt sich hierbei um die umfassendste Änderung der Eingliederungshilfe seit Jahrzehnten.

Mit einigen dieser Veränderungen hattest Du vielleicht schon zu tun. In dieser Fortbildung erhätst Du einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Änderungen des BTHG.

Aus den Inhalten dieser Fortbildung:

  • Warum gibt es das neue Gesetz?
  • Was sind die Ziele des BTHG?
  • Aufbau und wesentliche Inhalte des SGB IX
  • SGB IX, Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
  • Neuer Behinderungsbegriff
  • Regelungen zur Kooperation bei der Beteiligung von mehreren Kostenträgern
  • Beratungspflicht der Kostenträger
  • Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
  • Regelungen, um Menschen mit Behinderungen bessere Möglichkeiten zu bieten, einen leichteren Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten
  • SGB IX, Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
  • Eingliederungshilfe nicht mehr als Sozialhilfe, sondern als Rehabilitationsrecht
  • Trennung der Leistungen in Teilhabeleistungen und existenzsichernde Leistungen
  • Weitere Leistungen
  • Das Gesamtplanverfahren
  • Teilnehmer einer Gesamtplankonferenz
  • Mindestinhalte des Gesamtplans
  • Bedarfsermittlung nach ICF-Orientierung
  • Prüfungsrecht des Leistungsträgers und Wirkungskontrolle
  • Änderungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung
  • SGB IX, Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
  • Das Bundesteilhabgesetz – eine kurze Zusammenfassung

Hinweis: Nachdem Du diese Fortbildung vollständig absolviert hast, erhältst Du automatisch per E-Mail deine personalisierte Teilnahmebescheinigung.